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Winterdienst in Stuttgart und Umgebung

Suchen Sie einen privaten oder geschäftlichen Winterdienst in Stuttgart? Egal ob privat oder geschäftlich, wir kümmern uns täglich um den Winterdienst im Raum Stuttgart.

Winterdienst ist eine wichtige tägliche Aufgabe im Winter. Wir befreien Gehwege, Zugänge und Einfahrten von Eis und Schnee.

Jedes Jahr wieder bringt uns die kalte Jahreszeit Eis und Schnee. Dann kann es gefährlich glatt werden auf Straßen, Wegen und Bürgersteigen. Das Thema Sicherheit spielt in dieser Zeit eine zentrale Rolle, besonders für Immobilieneigentümer.

Denn in vielen Kommunen wird die Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise für Gehwege, auf den jeweiligen Hausbesitzer übertragen. Über die Satzung wird kommunal festgelegt, dass Grundstücks- und Hauseigentümer bestimmte Verpflichtungen übernehmen müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Räumpflicht im Winter. Aber was genau bedeutet das eigentlich?

Unsere Informationsseite bietet Ihnen einen wichtigen Überblick über Ihre Pflichten rund um den Winterdienst sowie damit verbundene rechtliche Rahmenbedingungen.

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und erfahren Sie mehr über Ihre Zuständigkeitsbereiche, Zeiträume und Turnus für die Räumung, aber auch über damit verbundene Haftungsrisiken sowie Möglichkeiten für einen zuverlässigen Winterdienst, der über alle Wintertage hinweg sichergestellt ist.

Welche Winterdienst Pflichten haben Sie?

Vielen Hausbesitzern ist oft nicht bewusst, wie weitreichend ihre Verpflichtungen in Bezug auf Haus und Grundstück sein können, insbesondere in den winterlichen Monaten. Dennoch schützt Unwissenheit nicht vor möglichen rechtlichen Konsequenzen, wie beispielsweise Haftung und potenziellem Schadenersatz.

Wichtiger Hinweis für Immobilienbesitzer: Wer ist für die Beseitigung von Eis und Schnee verantwortlich? In vielen Städten obliegt die Verantwortung für öffentliche Straßen und Wege den Kommunen. Das bedeutet, dass der Winterdienst nicht nur auf öffentlichen Gehwegen vor Ihrem Haus, sondern auch auf anderen Wegen innerhalb und um Ihr Grundstück herum zu Ihren
verpflichtenden Aufgaben gehören kann. Hierzu gehören beispielsweise Wege zu Haustüren, Parkplätzen, Mülltonnen und Briefkästen. 

Der geräumte Bereich sollte mindestens 1-1,5 Meter breit sein, und der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Dächer vor Dachlawinen und Eiszapfen zu sichern und bei glatten Verhältnissen für das Streuen zu sorgen. Doch welche konkreten Vorschriften gelten nun für Ihre Immobilie? 

Wir empfehlen, die Satzung Ihrer Gemeinde zu überprüfen. Dort erfahren Sie, welche Verkehrssicherungspflichten Sie haben und auch welche Zeiträume für die Räumung vorgeschrieben sind. 

In zahlreichen Gemeindesatzungen gibt es eine Kernzeit für die Räumpflicht zwischen 7.00 und 20.00 Uhr für Gehwege. An Sonn- und Feiertagen ist die Beseitigung von Schnee und Eis ebenfalls ab 8.00 Uhr sicherzustellen. 

Achtung – Räumpflicht besteht den ganzen Tag: Sollte es weiterhin schneien, haben Sie als Immobilienbesitzer Ihre Aufgabe nicht allein mit einmaligem Räumen erfüllt. Vielmehr müssen Sie den geräumten Bereich den gesamten Tag über sicherstellen, einschließlich der Verwendung
geeigneter Streumittel.

Wer haftet für einen Schaden im Winter?

Als Hausbesitzer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Winterdienstpflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Sie haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie Sie diese Pflicht umsetzen möchten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Winterdienstpflicht auf Ihre Mieter zu übertragen. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie als Eigentümer auch die Pflicht haben, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen. Wenn Sie dieser Aufgabe nicht nachkommen, könnten Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. 

Als Hausbesitzer sind Sie einem oft unterschätzten Haftungsrisiko ausgesetzt. Eine Haftung kann eintreten, wenn beispielsweise ein Passant oder Mieter vor Ihrer Immobilie aufgrund von Eis oder Schnee verletzt wird (durch Stürze oder Unfälle). 

Sollte der Geschädigte nachweisen können, dass Sie Ihren Räum- und Streupflichten nicht nachgekommen sind, können die Kosten schnell ansteigen, da in solchen Fällen möglicherweise eine zivilrechtliche Haftung geltend gemacht werden kann. 

Zusätzlich dazu ist auch die örtliche Gemeinde berechtigt, Sie wegen Nichteinhaltung der Winterdienstpflicht mit einem Bußgeld zu belegen. Je nach Region in Deutschland können die Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro variieren.

Bußgelder aufgrund von Streusalz Nutzung?

Eine weitere potenzielle Stolperfalle ergibt sich beim Einsatz des richtigen Streumittels. Wenn die Gefahr von Glatteis besteht, beispielsweise nach einer Warnung des Wetterdienstes, ist es die Pflicht der Hausbesitzer, sofort zu streuen und zu geeignetem Streugut zu greifen. Dabei sollte beachtet werden, dass nicht jedes Streugut gleich ist. 

Wichtige Information für Immobilienbesitzer: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden dürfen. Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Fällen nicht gestattet! 

Dies aus gutem Grund, da das gestreute Salz Pflanzen und Bäume schädigen kann. Es reichert die im Salz enthaltenen Chloride an und kann dazu führen, dass Pflanzen kein Wasser mehr aufnehmen können und vertrocknen. Doch nicht nur für Pflanzen, sondern auch für Tiere und Menschen kann das Salz schädlich sein, insbesondere wenn es in Böden und unser Grundwasser gelangt. 

Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann zu Bußgeldern führen, die aufgrund des unerlaubten Einsatzes von Streusalz verhängt werden.

Winterdienst-Checkliste

Unser erster Überblick über die Verkehrssicherungspflicht, die Sie als Hausbesitzer im Winter haben, verdeutlicht schnell, wie umfangreich die Vorbereitung und Umsetzung in der Praxis sein kann.

Es gibt zahlreiche Aspekte, die berücksichtigt und eingehalten werden müssen, um die Sicherheit in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten.

In den meisten Fällen haben Hausbesitzer nicht die Zeit, den Winterdienst selbst durchzuführen oder die ordnungsgemäße Ausführung durch Mieter regelmäßig zu überwachen. Doch wie kann diese Herausforderung dauerhaft bewältigt werden?

Setzen Sie auf Sicherheit und beauftragen Sie uns als erfahrenen und verlässlichen Dienstleister für den Winterdienst in Stuttgart und den umliegenden Regionen. Gemeinsam erfüllen wir alle Anforderungen einer Winterdienst-Checkliste und sorgen für eine zuverlässige und termingerechte Umsetzung.

“Top Hausmeisterservice bietet den perfekten Winterdienst für die kalten Tage im Jahr.”

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot

Möchten Sie mehr über die Winterdienst Preise erfahren? Unser unverbindliches und kostenfreies Angebot gibt Ihnen einen transparenten Überblick über die anfallenden Winterdienst Kosten und deren Umfang. Wir bieten als professioneller Dienstleister zahlreiche Vorteile im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflicht und möglicher Haftung.

Vorteile für Eigentümer und Vermieter auf einen Blick:

  • Winterdienst-Service bei Schneefall
  • Zeitersparnis bei Schneebefreiung und Räumdienst
  • Durchführung der Räum- und Streupflicht, Haftung
  • Durchführung der Räum- und Streupflicht, Haftung

Winterdienst in Stuttgart

Top Hausmeisterservice sorgt dafür, dass Ihre Immobilie unabhängig von den Wetterbedingungen winterfest und schneefrei bleibt. Unsere täglichen Aufgaben im Rahmen des Winterdienstes umfassen die Befreiung von Eis und Schnee sowie das Streuen von Gehwegen und Zufahrten, um die Sicherheit rund um Ihre Immobilie zu gewährleisten. Rufen Sie uns noch heute an, wenn Ihnen die Zeit für den Winterdienst an Ihrer Immobilie fehlt.

Winterdienst Stuttgart

Unser Winterdienst ist für Sie da, wenn andere im Haus bleiben. Wir übernehmen die Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Ihren Zufahrten im Winter.

Welche Aufgaben kann unser Winterdienst für Sie erledigen?

Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich Winterdienst wissen wir, worauf es in der kalten Jahreszeit bei der Räumpflicht ankommt. Gerne übernehmen wir alle erforderlichen Tätigkeiten zur Räumung und Sicherung.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Schneeräumung auf Gehwegen
  • Entfernen von Schnee in Eingangsbereichen
  • Enteisung von Zugängen
  • Streudienst

Warum ist ein professioneller Winterdienst im Winter so wichtig?

Wie bereits erwähnt, tragen Baulastträger und Immobilieninhaber die Verantwortung für die Räumung von Wegen und Zugängen im Winter. Wir nehmen gerne diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben für Sie wahr.

Jetzt einen professionellen Winterdienst für 2023/2024 beauftragen

Im Winter fallen viele Aufgaben rund um Immobilien an, vor allem die Sicherheit von Bewohnern und Nachbarn hat höchste Priorität. Dazu gehört das Räumen von Gehwegen, Eingangsbereichen und Zufahrten zu Garagen. Beauftragen Sie jetzt einen verlässlichen Partner, um die Sicherheit Ihrer Immobilie oder Ihres Mehrfamilienhauses zu gewährleisten. Top-Hausmeister ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Winterdienst. Kontaktieren Sie uns mit Ihren individuellen Anforderungen. Sie können uns telefonisch erreichen oder unser Kontaktformular auf der Webseite nutzen. Wir erstellen umgehend ein maßgeschneidertes Angebot für Sie.

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Unser größter Fokus bleibt dabei immer auf einen zentralen Punkt gerichtet: die Zufriedenheit unserer Kunden.
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